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mangler+noller GmbH
Dantestraße 10
69115 Heidelberg
Germany

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Wir brennen für hochinteressante gordische Marken- und Kommunikations-Knoten. Sie haben sowas? Her damit. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

 

Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

2. Präsentation

 

Die Entwicklung konzeptioneller oder gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt gegen Zahlung eines mit dem Auftraggeber zuvor vereinbarten Präsentationshonorars.

 

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Geheimhaltungspflicht

 

Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

4. Abwicklung von Aufträgen

 

 

4.1


Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Erhalt) widerspricht.

 

 

4.2


Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

5. Kennzeichnung/Signierung

 

Die Agentur ist berechtigt, ihre Entwürfe an üblicher Stelle mit ihrem Signet zu kennzeichnen.

6. Honorarvereinbarungen

 

 

6.1


Mündlich abgegebene Angebote sind generell unverbindlich. Schriftliche Angebote an den Auftraggeber sind verbindlich und gelten vier Wochen ab Angebotsdatum. Alle Preise gelten zuzüglich Transport, Verpackung und Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender Fahrtkosten und Spesen der Agenturmitarbeiter.
 

 

6.2


Generell erfolgt die Abrechnung nach Projektfertigstellung auf Basis zuvor schriftlich erteilter Aufträge/schriftlich unterbreiteter Angebote. Zusätzlich gilt bei

Korrekturen: Der erste Korrekturdurchgang eines Layoutentwurfs ist – im Sinne einer Optimierung – kostenfrei. Weitere erforderliche oder gewünschte Korrekturdurchgänge sind, sofern sie nicht auf das Verschulden der Agentur zurückzuführen sind, Autorenkorrekturen und werden ohne vorheriges Angebot gesondert nach Aufwand berechnet. Lithografie-Korrekturen sind bei Erstvorlage des farbverbindlichen Andrucks (Proof) kostenfrei, wenn es sich um Farbkorrekturen handelt. Andere Korrekturen sind Autorenkorrekturen und werden ohne vorheriges Angebot gesondert nach Aufwand berechnet.

 

Sonderaufträge: Änderungswünsche und Sonderaufträge vonseiten des Auftraggebers, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden generell gesondert angeboten und verrechnet. Sollte diesbezüglich (z. B. aus Zeitgründen) keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen worden sein, verrechnet die Agentur die zusätzlich erbrachten Leistungen nach Aufwand.

 

Auftragsstorno: Kommt ein der Agentur erteilter Auftrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so ist die Agentur berechtigt, ihre bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.

 

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine eigenen Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

7. Auftragserteilung an Dritte

 

 

7.1


Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
 

 

7.2


Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
 

 

7.3


Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung auf Kundenwunsch Fremdangebote eingeholt, wird jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für Produktionshandling aufgewendeten Leistungen nach Aufwand.
 

 

7.4


Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

8. Lieferung, Lieferfristen

 

 

8.1


Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage/Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
 

 

8.2


Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Weg oder nach Anweisung des Auftraggebers. Eine Versicherung gegen Transportschäden und -verluste wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftragnehmers und zu seinen Kosten abgeschlossen.

 

8.3


Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
 

 

8.4


Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
 

 

8.5


Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

9. Zahlungsbedingungen

 

 

9.1


Vereinbarte Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
 

 

9.2


Künstlersozialabgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
 

 

9.3


Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
 

 

9.4


Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzug wird nicht akzeptiert.
 

 

9.5


Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, sofern diese schriftlich übergeben wurden, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
 

 

9.6


Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Auftraggeber bereits im Vorhinein Dritte auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Auftraggeber, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

10. Nutzungsrechte

 

 

10.1


Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang schriftlich übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch schriftliche Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
 

 

10.2


Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 9.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

11. Gewährleistung, Haftung

 

 

11.1


Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu prüfen und Mängel nach Entdeckung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

 

11.2


Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

 

11.3


Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
 

 

11.4


Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

12. Wettbewerbsrechtliche Haftung

 

 

12.1


Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung besteht nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
 

 

12.2


Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet, ihre Entwürfe vorher juristisch überprüfen zu lassen. Dies obliegt ausschließlich dem Kunden. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

 

13.1


Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der mangler+noller gmbh. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der mangler+noller gmbh zuständige Gericht.
 

 

13.2


Es gilt deutsches Recht.